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DRK 1-15

drk landesverband 08 DRK AUS DEM LANDESVERBAND SACHSEN „Menschenfinder“ – die unsichtbaren Helfer des Auskunftswesens Der Großteil der sächsischen Kreisver- bände hält ein Kreisauskunftsbüro vor. Im Einsatzfall werden die ehrenamtli- chen Kollegen vor ihren Laptops und beim Hantieren mit Karteikarten ge- sichtet, doch für Außenstehende ist es schwer durchschaubar, welche wich- tige Arbeit dort geleistet wird. Was ist und macht eigentlich ein KAB? Eine Explosion in einer Pirnaer Chemie- Fabrik hinterlässt eine Spur der Verwüs- tung. Mitarbeiter des Unternehmens aus Baden-Württemberg werden vermisst, an- dere wurden verletzt in Krankenhäuser verbracht oder gar tot geborgen. Die Be- wohner umliegender Häuser werden eva- kuiert. Durch Medienberichte erfahren die Angehörigen zeitnah von diesem schwe- ren Unglück. Angehörige machen sich auf die Suche – per Telefon oder selbst vor Ort: Wer weiß etwas? Wohin kann ich mich wenden? Ob bei einem solchen Großunfall, bei Naturkatastrophen oder bei einem Mas- senanfall von Verletzten auf einer Bundes- autobahn, Menschen haben den dringen- den Wunsch zu erfahren, ob Angehörige betroffen sind und wo sie sich aufhalten. Betroffene befragen spontan die Einsatz- kräfte zum Schicksal von Angehörigen. Die Helfer können jedoch keine Auskunft geben, da ihnen die notwendigen Infor- mationen fehlen. Die Suchenden bleiben im Ungewissen über das Schicksal der Gesuchten. Dies bedeutet eine erhebliche psychische Belastung. Die generell bei einer Scha- denslage unübersichtliche Lage würde noch verschärft, wenn Angehörige selber suchten und dabei die Arbeit der ohne- hin stark belasteten Helfer behinderten. Deshalb richten die unteren Katastro- phenschutzbehörden – zumeist die Land- kreise – bei Bedarf Auskunftsstellen ein. Das DRK wird in der Folge mit dem Per- sonenauskunftswesen beauftragt. Die Ba- sisarbeit leisten die Kreisauskunftsbüros (KAB). In Sachsen sind gegenwärtig 29 KABs einsatzbereit, in denen insgesamt ca. 350 ehrenamtliche Helfer mitarbeiten. Damit kann jedem sächsischen Landkreis die Leistung mindestens eines KAB ga- rantiert werden. Die „Stunde“ der KAB Im Katastrophen- bzw. Großschadensfall kümmern sich zuerst der Rettungs- und Sanitätsdienst sowie der Betreuungs- dienst um die Betroffenen. Jede Hilfe- leistung der Fachdienste, wie die medizi- nische Versorgung oder die Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Notunterkunft, ist mit einer korrekten Registrierung der Betroffenen verbunden. Auf dem Regist- riervordruck werden neben den Persona- lien auch der Fundort sowie der geplan- te Verbleib festgehalten. Alle beteiligten Einsatzkräfte sind anschließend für die schnelle Weiterleitung der Informationen an die Personenauskunftsstelle verant- wortlich. Jetzt schlägt die Stunde der KAB! In dieser zentralen Auskunftsstelle, meist mit Sitz in einer Kreisgeschäftsstel- le, kommen alle Registrierungen zusam- men. Das KAB nimmt anderseits persönlich oder telefonisch Suchanträge nach Per- sonen an. Die Daten werden aufbereitet und systematisiert, so dass Angehörige schnell und sicher Auskünfte über den Verbleib der Betroffenen erteilt werden können. Dabei arbeitet das KAB mit der DRK-eigenen internetgestützten Soft- ware Xenios und im Notfall, sollte die Elektronik versagen, mit dem Karteikar- tenverfahren. Da das KAB auch alle im Einsatz befindlichen Helfer registriert, liefert es ebenso wichtige Informationen über den Verbleib der Einsatzkräfte, wel- che für die Führung der Lagezentren un- erlässlich sind.

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