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DRK Zeitung März 14

DRK SERVICETEIL 43 drk redaktion BERGWACHT Wie die Rettungsboxen gerettet wurden In fast jedem Wanderführer werden sie erwähnt, auf nahezu jeder Karte sind sie vermerkt: die in Deutschland einzigartigen hölzernen Selbsthilfeboxen im Gebiet der Sächsischen Schweiz. Bereits seit vielen Jahren ist das System der autonomen Hil- festellung erprobt. In den Zwanzigern des vergangenen Jahrhunderts deponierten engagierte Wanderer und Kraxlfreunde Verbandsmaterial in Gasthöfen. Seit den 1960ern wurden dann die schmalen Kisten an verschiedenen Stellen im Wandergebiet fest angebracht und konnten schon so manchen Ersthelfer bei der Bergung und Versorgung eines Verletzten helfen. Doch damit das System auch weiterhin funktioniert, gibt es seit etwa 15 Jahren Patenschaften für die Rettungsboxen. Das Material altert und muss regelmäßig erneu- ert werden – das kostet Geld und bedeu- tet Aufwand für die Bergwacht. Jede Box enthält einen Rucksack mit Verbandsmate- rial, eine Klapptrage und Schienen für die Versorgung von Knochenbrüchen. Thomas Eckert, Referent der Bergwacht, sagt: „Das läuft ganz transparent ab. Das Geld der Spender geht auf ein Sperrkonto, welches nur für den Erhalt der Boxen genutzt wird. Über den Reparatur- oder Tauschbedarf entscheidet die Bergwacht – für die Spen- der entsteht also kein weiterer Aufwand.“ Im Jahre 2003 spendeten die Paten insge- samt 1780 Euro – zehn Jahre später wa- ren es nur noch 755 Euro. Dennoch war es durch diese finanzielle Unterstützung mög- lich einen Großteil der defekten Bergungs- boxen gegen neue auszutauschen. Auch die zum Teil 40 Jahre alten Bergebretter entsprachen nicht mehr den technischen Anforderungen und mussten ersetzt wer- den. Heute ist das Überleben der meisten der über 40 Selbsthilfeboxen gesichert. Trotzdem haben folgende Boxen noch kei- ne Patengemeinschaft: Begangsteiggriff, Heringsgrund, Goldstein, Riegelhof, Rau- ensteinturm. Wer also Teil dieses nützli- chen Selbsthilfesystems werden möchte, kann mit einer jährlichen Spende ab 15 Euro viel bewirken. Informationen: www.bergwacht-sachsen.de RECHT Rotes Kreuz – Markenschutz ist lebenswichtig Zwei gekreuzte rote Balken auf weißem Grund. So sieht eines der weltweit be- kanntesten Zeichen aus. Das Rote Kreuz ist Erkennungsmerkmal und wie der Rote Halbmond und der Rote Kristall auch, in- ternational anerkanntes Schutzzeichen zugleich. Es steht bei Konflikten für Hil- fe und Neutralität und wird von allen re- gulären Streitkräften respektiert. Denn die Genfer Konventionen verbieten unter Strafe den Angriff auf Gebäude, Fahrzeu- ge oder Ausrüstung, die das rote Kreuz tragen. Gleiches gilt natürlich auch für Personen, die diese Zeichen tragen. Sie dürfen nicht an Kriegshandlungen teilneh- men und sich nur selbst und die ihnen an- vertrauten Per- sonen verteidi- gen. Soweit zum Ursprung und der Herleitung der Schutzwür- digkeit dieses Symbols. Doch wie sieht es heute aus? Neben dem Einsatz im Feld ist das Rote Kreuz auch ein Markenzeichen im betriebswirtschaftlichen Sinne gewor- den. Denn private Krankenpflegen, Ärzte, Apotheken oder ganze medizinische Ein- richtungen würden gern auf das Kreuz als Erkennungszeichen zurückgreifen. Doch aus erstgenannten Gründen verlangen die Zeichen einen besonderen Respekt und stehen für die kommerzielle Vermarktung nicht zur Verfügung. Das heißt, da wo ein rotes Kreuz zu sehen ist, darf auch wirk- lich nur das Rote Kreuz drin sein. Ansons- ten droht die Abmahnung oder auch ein richterlich durchgesetztes Verbot. Gleiches betrifft den Namen. Der Be- griff „Deutsches Rotes Kreuz“ ist eine geschützte Wortmarke, die wie die da- zugehörige Bildmarke, das rote Kreuz auf weißem Grund, zu behandeln ist: die unberechtigte Nutzung und auch die Ab- wandlung sind nicht erlaubt. Das gilt natürlich auch für alle regulären Rot-Kreuz-Verbände, Gesellschaften und Gliederungen. Zur Verwendung stehen nur die offiziellen Logos, Schriften und Namen. Wer das nicht beachtet, schadet unbewusst der Akzeptanz und dem Wie- dererkennungswert des Roten Kreuzes. Überspitzt gesagt: im Friedenszeiten und als Marke verwendet, schadet man dem Ansehen des Deutschen Roten Kreuz – im Fall eines Krieges oder einer Katastrophe hängen vom Schutzzeichen Menschenle- ben ab. Weitere Informationen gibt es beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuz, Telefon: 030 85404-0 Foto: Fotolia.com Die Selbsthilfeboxen in der Sächsischen Schweiz in ein deutschlandweit einmaliges System. Foto: DRK

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