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DRK Zeitung März 14

Wahlausschreibung für die Wahlen der Kreisbereitschaftsleitung des DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e.V. am 20. September 2014 Auf der Grundlage der Ordnung der Bereit- schaften für den DRK Landesverband Sach- sen e.V. und der Wahlordnung des DRK KV Leipzig-Stadt e.V. beschließt die Kreisbereit- schaftsleitung des Kreisverbandes zur Neu- wahl der Kreisbereitschaftsleitung folgende Wahlausschreibung: Tag und Ort der Durchführung Die Neuwahl der Kreisbereitschaftsleitung findet im Rahmen der ordentlichen Bereit- schaftsversammlung am 20. September 2014, ab 20.00 Uhr, im Speisesaal des Trup- penlagers Rosenfeld, Truppenübungsplatz Annaburger Heide, statt. Ablauf der Wahl Die Bildung des Wahlausschusses sowie der Ablauf der Wahlen erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen der Wahlordnung des DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e.V. vom 12. De- zember 2009. Zur Wahl stehen die Mitglieder der Kreisbereitschaftsleitung der im Punkt 4.5 der in der Ordnung der Bereitschaften im Landesverband Sachsen genannten Mitglie- der der Kreisbereitschaftsleitung. Ämter Ausschreibung Zur Vorbereitung der Wahlen werden auf der Grundlage des Punkt 4.5 der Ordnung der Bereitschaften im DRK Landesverband Sachsen e.V. sowie des Beschlusses der Kreisbereitschaftsleitung vom 26.02.2014 zur Wahlvorbereitung folgende Funktionen zur Wahl ausgeschrieben: a) das Amt der Kreisbereitschaftsleiterin / des Kreisbereitschaftsleiters b) das Amt der Stellvertreterin / des Stellvertreters Die Vorschläge/Bewerbungen für beide Äm- ter müssen enthalten: • Angaben zur Person • vorhandene Führungskräftequalifizierung • Funktion im DRK • Mitglied im DRK seit • für welches Amt wird kandidiert werden • eine unterschriebene Einverständniserklä- rung des Vorgeschlagenen Die Bewerberin/der Bewerber, die Vorge- schlagene/der Vorgeschlagene sollte fol- gende Bedingungen erfüllen: • Erfahrungen in der Führung oder Leitung einer Einheit (Trupp, Gruppe, Zug, Ver- band) oder einer Gemeinschaft • Abgeschlossene Module der Leitungskräf- teausbildung (RKAS, Leiten und Führen von Gruppen, Leiten von RK-Gemein- schaften I, Grundlagen des Sozialmanage- ments) Bewerbungen Bewerbungen für diese Ämter können ab Veröffentlichung der Wahlausschreibung schriftlich an den Wahlvorbereitungsaus- schuss über die DRK-Kreisgeschäftsstelle, Brandvorwerkstraße 36a, 04275 Leipzig, übermittelt werden. Die Bewerbungen müs- sen bis spätestens 11. August 2014, 16.00 Uhr, beim Wahlvorbereitungsausschuss vor- liegen. Die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Be- werbung. Nach dem 11. August 2014, 16.00 Uhr, eingehende Bewerbungen können ge- mäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Bewerbung muss die Kandidatur, für welches Amt oder welche mehreren Ämter sich beworben wird (bei mehreren Ämtern auch die Reihenfolge der Bewerbung zu den Ämtern) sowie die Einverständniserklärung zur Wahl für das Amt bzw. die Ämter ersicht- lich sein. Befürwortungen von Verbandsgre- mien können beigefügt werden. Aufstellung der Kandidatenliste Der Vorsitzende des Wahlvorbereitungsaus- schusses übergibt am 20. September 2014 der Bereitschaftsversammlung die durch den Wahlvorbereitungsausschuss bestätigte Kandidatenliste. DRK VOR ORT drk kreisverband leipzig-stadt Wahlausschreibung für die Wahlen des Präsidiums des DRK-Kreisverbandes Leipzig-Stadt e. V. am 6. Dezember 2014 Auf der Grundlage der Satzung und der Wahlordnung des DRK-Kreisverbandes Leipzig-Stadt e.V. beschließt das Präsidium des Kreisverbandes zur Neuwahl des Präsi- diums folgende Wahlausschreibung: Tag und Ort der Durchführung Die Neuwahl des Präsidiums findet im Rah- men der ordentlichen Kreisversammlung, am 6. Dezember 2014, ab 8.00 Uhr, im DRK Alten- und Pflegeheim, Grünauer Allee 61, 04209 Leipzig, statt. Ablauf der Wahl Die Bildung des Wahlausschusses sowie der Ablauf der Wahlen erfolgt auf der Grundla- ge der Festlegungen der Wahlordnung des DRK-Kreisverbandes Leipzig-Stadt e.V. vom 12.12.2009. Zur Wahl stehen die Mitglieder des Präsidiums gemäß § 19 Abs. 1 (a) der Sat- zung des DRK-KV. Ämter Ausschreibung Zur Vorbereitung der Wahlen werden auf der Grundlage des § 19 der Satzung des Kreisverbandes sowie des Beschlusses des Präsidiums vom 12.02.2014 zur Wahlvorbe- reitung folgende Funktionen zur Wahl ausge- schrieben: a) das Amt des Präsidenten/der Präsidentin Der/die Bewerber/in soll über Erfahrungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit im DRK verfügen b) das Amt der Vizepräsidentin (zugleich Leiterin der Sozialarbeit) Die Bewerberin soll über Erfahrungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit im DRK verfügen. Für den Fall der gleichzeitigen Wahrnehmung der Aufgaben als Leiterin der Sozialarbeit werden zugleich entsprechende fachliche Erfahrungen in der Sozialarbeit er- wartet. c) das Amt des Vizepräsidenten Der Bewerber soll über Erfahrungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit im DRK ver- fügen. d) das Amt der/des Schatzmeisters/in Der/die Bewerber/in soll über umfangreiche Erfahrungen in der Finanzwirtschaft verfü- gen. e) das Amt des Kreisverbandsarztes/der Kreisverbandsärztin Für dieses Amt kann nur kandidieren, wer über eine Qualifikation als Arzt verfügt. Der Bewerber soll weiterhin eine Qualifizierung als Leitender Notarzt nachweisen können. f) das Amt der Justitiarin/des Justitiars Für dieses Amt kann nur kandieren, wer über einen Abschluss als Volljurist verfügt oder ein zur Rechtsanwaltschaft zugelassener Diplom-Jurist. g) Beisitzer des Präsidiums Es können bis zu 4 weitere Mitglieder als Beisitzer gewählt werden – 1. Beisitzer – 2. Beisitzer – 3. Beisitzer – 4. Beisitzer Alle Kandidaten sollen über Erfahrungen in der Rot-Kreuz-Arbeit verfügen und mög- lichst bereits eine leitende Funktion in einem der Bereiche des Kreisverbandes ausgeübt haben. Bewerbungen Bewerbungen für diese Ämter können ab Veröffentlichung der Wahlausschreibung schriftlich an den Wahlvorbereitungsaus- schuss über die DRK-Kreisgeschäftsstelle, Sekretariat, übermittelt werden. Die Bewer- bungen müssen bis spätestens 27. Oktober 2014, 16.00 Uhr, beim Wahlvorbereitungs- ausschuss vorliegen. Die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Bewerbung. Nach dem 27. Oktober 2014, 16.00 Uhr, eingehende Be- werbungen können gemäß § 3 Abs. 2 der Wahlordnung nicht mehr berücksichtigt wer- den. Aus der Bewerbung muss die Kandidatur, für welches Amt oder welche mehreren Ämter sich beworben wird (bei mehreren Ämtern auch die Reihenfolge der Bewerbung zu den Ämtern) sowie die Einverständniserklärung zur Wahl für das Amt bzw. die Ämter ersicht- lich sein. Befürwortungen von Verbandsgremien kön- nen beigefügt werden. Aufstellung der Kandidatenliste Der Vorsitzende des Wahlvorbereitungs- ausschusses übergibt gemäß § 3 Abs. 3 der Wahlordnung am 06.12.2014 der Kreis- versammlung die durch den Wahlvorbe- reitungsausschuss bestätigte Kandidaten- liste

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