Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

DRK Zeitung 1-12

drkzeitung 11 drk kreisverband dresden-land + redaktion i DRK Kreisverband Dresden-Land e.V. Forststraße 26, 01445 Radebeul Telefon: 0351 4390830 Telefax: 0351 4390839 E-Mail: kgs@drk-dresdenland.de www.drk-dresdenland.de KATASTROPHENSCHUTZ Ein neuer Gerätewagen Sanität für den Katschutz Die Mitglieder sind zu Recht stolz auf ihre neue Errungenschaft, die ihnen im De- zember vergangenen Jahres überreicht wurde! Damit besitzen die Katschutzzüge von Radebeul und Niederau je ein solches Einsatzfahrzeug, mit dem in Notfällen schnell vor Ort der Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes und effekti- ve medizinische Hilfe ermöglicht werden kann. An Bord des großen Wagens befin- den sich u. a. aufblasbare Zelte mit Be- leuchtung und Heizung sowie Sanitäts- material und sogar Stromerzeuger. Dieser GW SAN, wie er im Fachjargon genannt wird, löst ein älteres Modell mit wesentlich geringeren Kapazitäten ab. Der „Neue“ kann jetzt Material von zwei bisherigen alten Gerätewagen laden. Doch nicht nur dieses Fahrzeug ist neu im Katschutz des KV Dresden Land. Neu ist auch der aktuelle Versuch, mit dem Kat- schutz des KV Meißen eine Zusammenar- beit aufzubauen. Hier fanden bereits erste Gespräche zwi- schen dem Radebeuler Leiter des Kat- schutzes, Herrn Cerovsky, und seinem Meißner Fachkollegen Herrn Heil statt (näheres über ihn auf der Seite des Kreis- verbandes Meißen in dieser Ausgabe). Nicht neu ist jedoch der Aufruf, dass in den Bereichen Sanidienst, Betreuungszug, Schnelle Einsatztruppe und Kreisauskunfts- büro des Katschutzes neue ehrenamtliche Mitstreiter aller Altersgruppen gesucht wer- den und immer willkommen sind! Weitere Informationen dazu auf der Web- seite des Kreisverbandes www.drk-dresdenland.de oder telefonisch bei Herrn Cerovsky unter 0351 4390830. Diese neue, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Leben gerufene Pflegezeit macht es möglich, nahe Angehörige zu pflegen und trotzdem weiterhin erwerbstätig zu sein. Pflegende Beschäftigte können da- bei ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit senken. Das Gehalt reduziert sich dabei nur auf 75 % des letzten Bruttoeinkommens. Nach dem Ende der Pflegezeit bleibt trotz Voll- beschäftigung das Gehalt weiterhin bei 75 %, bis der Vorschuss nachgearbeitet ist. Während der Familienpflegezeit be- steht ein besonderer Kündigungsschutz. Die Familienpflegezeit ist eine freiwillige und individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern; es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Pflegezeit. Ende Januar nutzten bereits rund 300.000 Beschäftigte deutschlandweit die neue Pflegezeit. Alles Notwendige zur Familienpflegezeit und die erforderlichen Unterlagen zur An- tragstellung sind im Internet unter www.familien-pflege-zeit.de zu erfahren oder über das Servicetelefon 01801 507090 von mon- tags bis donnerstags 9.00 bis 18.00 Uhr (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Minute aus den Mobilnetzen). S.B. FAMILIENPFLEGEZEIT Pflegezeitgesetz erlaubt neben dem Job einen Angehörigen zu pflegen

Pages