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DRK 2-2001

Gestalten Sie Ihre Zukunft selbst – durch Vorsorge drk redaktion Nicht selten erleben wir in unserem unmit- telbaren Umkreis folgendes Szenario: Ein naher Angehöriger ist von einem Tag auf den anderen nicht mehr Herr über sei- ne eigenen Entscheidungen, sei es durch einen Unfall oder durch eine Krankheit. In der Regel wird dieser Person ein Betreuer zur Seite gestellt, welcher die notwendi- gen Dinge im Auftrag der zu betreuenden Person regelt. Ehegatten oder nahe Verwandte sind nicht automatisch zur Vertretung beru- fen. Sie können aber als Vorsorgebevoll- mächtigte eingesetzt werden und da- durch handlungsbefugt werden. Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden sind die Betreuungs- und die Patientenverfü- gung; diese Instrumente können mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. In Deutschland stehen derzeit etwa 1 Mio. Personen unter Betreuung. Damit Vorsorgevollmachten im Fall des Falles nach Ihren Wünschen zur Geltung kommen, sollten diese im Zentralen Vor- sorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Sie können dies in der Regel für einen Be- trag von ca. 15 EUR bei einem Notar oder online unter: www.vorsorgeregister. Quelle: Deutsches Müttergenesungswerk Offensive Kampagne des Müttergenesungswerkes Bereits zum 2. Mal findet vom 01.09. bis zum 09.10.2011 eine bundesweite In- formations- und Beratungsoffensive des Müttergenesungswerkes (MGW) statt. Sie ist eng verbunden mit der Woche der Müt- tergesundheit vom 03. bis 09.10. 2011. Beides richtet sich speziell an gesund- heitlich angeschlagene Mütter. Die Mütter sollen über angebotene Kurmaßnahmen des MGW informiert und zugleich bei der Beantragung und der Klärung aller damit verbundenen Probleme beraten werden. Im Müttergenesungswerk arbeiten rund 1.400 wohnortnahe Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, also auch des DRK, zusammen mit 82 anerkannten Mütter- Kind-Kliniken. Nähere Infos zu den Beratungsstellen un- ter www.muettergenesungswerk.de oder am Kurtelefon 030 330029-29. S.B. VORSORGEVOLLMACHT IST WICHTIGER DENN JE! Eine wichtige Entscheidung: Ihre private Sterbegeldversicherung. Es gibt Dinge, mit denen man sich nicht oder nur ungern beschäftigt. So auch der eigene Todesfall. Doch besonders für einen Trauerfall ist eine umsichtige Vorsorge sehr wichtig. Eine Familie, die von einem Todesfall betroffen ist, braucht vor allem ei- nes: Unterstützung. In einer solchen Situation möchten die Angehörigen in Ruhe Ab- schied nehmen und sich keine Gedanken um die Kosten für die Bestattung machen. Tatsache ist, dass die Kosten für eine würdige Bestattung heute durchschnittlich bei 6.000 Euro liegen. Für diesen Betrag müssen in der Regel die Angehörigen aufkom- men. Um Ihren Hinterbliebenen einen finanziellen Engpass zu ersparen, möchten wir Ihnen eine private Sterbegeldversicherung unseres Partners – die Rheinisch-West- fälische Sterbegeldkasse (RWSt) – empfehlen. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen finanziell im Fall der Fälle. Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung eines der besten Spezialversicherer Deutschlands. Ihre Vorteile: • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung • Versicherungssumme bis 8.000 Euro frei wählbar • Doppelte Versicherungsleistung bei Unfalltod • Aufnahme bis zu einem Eintrittsalter von 74 Jahren Sorgen Sie jetzt für sich und Ihre Angehörigen vor. Selbstverständlich berate ich Sie gerne persönlich. Rufen Sie mich einfach an. Grit Schmidt · Versicherungskauffrau (BWV) Telefon 03433 201848 Telefax 03433 201850 Funk 0177 6692692 Mailto grit.schmidt@axa.de ANZEIGE Postanschrift: AXA Hauptvertretung · Nordstraße 16 · 04552 Borna Foto: ©Meddy Popcorn – Fotolia.com am Kurtelefon 030330029-29. S.B. Telefon 03433201848 Telefax 03433201850 Funk 01776692692

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