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drk redaktion DRK SERVICETEIL07 TESTAMENTSPENDE Vorsorgen und auf lange Sicht Gutes tun Wer ohne Kinder oder weitere Verwandte alt wird, macht sich früh Gedanken, wo- hin mit dem Erbe? Verschiedene Wohltä- tigkeitsorganisationen bieten mittlerweile das Spenden per Testament an. So kön- nen entweder der komplette Nachlass oder auch nur Teile davon vererbt werden. Dabei ist jedoch einiges zu beachten. Das DRK-Generalsekretariat hat sich deshalb Gedanken gemacht, wie man dieses wich- tige Thema sensibel, aber informativ an- packt. Denn auf den ersten Blick ist die Testa- mentsspende einfach und unkompliziert. Auf den zweiten Blick aber gibt es Fall- stricke. Naturgemäß werden solche Do- kumente handschriftlich niedergelegt und mit Datum und Unterschrift versehen. Da- mit bekommen sie einen offiziellen Cha- rakter und sind kaum anfechtbar. Wird ein Testament im Ausland aufgesetzt, zählen möglicherweise die dort landesüblichen Bestimmungen. Schwieriger wird’s dann schon mit der „wasserfesten“ Formulierung: Der Unter- schied liegt dabei im Detail – vor allem in der Verwendung der Begriffe „Vermächt- nis“ oder „Erbe“. Wird etwas vererbt er- hält – das Deutsche Rote Kreuz – das komplette Vermögen inklusive aller sich daraus ableitenden rechtlichen Verpflich- tungen wie etwa das Abtragen eines noch offenen Kredits. Der etwas elegantere Weg wäre, einer Organisation nur einen bestimmten Geldbetrag „zu vermachen“. Da das DRK einen gemeinnützigen Status hat, könnte der Betrag sogar steuerfrei seinen Besitzer wechseln und im vollen Umfang für die Unterstützung Notleiden- der eingesetzt werden. Das kann dann auch mit einer Auflage verbunden sein: Sollen beispielsweise 500 Euro vermacht werden, fügt man dem Testament die Auflage zu, „dass ein Drittel der Summe in die Renovierung des örtlichen DRK-Kindergartens investiert werden sollen“. Ein im Testament einge- setzter Testamentsvollstrecker kann diese Auflagen auch nach dem Tod kontrollieren und damit den letzten Willen des Verstor- benen durchsetzen. Das Spenden mit ei- nem Testament ist grundsätzlich eine gute Sache. Das Deutsche Rote Kreuz lindert seit über 150 Jahren die Not wo sie am größten ist und setzt sich für die Würde des Menschen ein. Ohne Spenden wäre diese Arbeit undenkbar. Um dabei auch größtmögliche Transparenz herzustellen, informiert das DRK im Jahrbuch und auf der Webseite regelmäßig über die Spen- denverwendung. Alle weiteren Informationen und die aus- führliche Broschüre in großer Schrift er- halten Sie beim Generalsekretariat des DRK. Susan Röhlig steht dort für alle The- men zu mitmenschlichem Engagement und Nachlassplanung mit Informationen bereit: Telefon: 030 85404107 oder E-Mail: roehligs@drk.de LEISTUNGEN DES RÜCKHOLDIENSTES Ausland: • Weltweite Rückholung bei Auslandsaufenthalten von bis zu 6 Monaten* • Mehr Chancen für die Rückholung aus Krisengebieten • Keine Altersbegrenzung* • Kein Ausschluss bei Vorerkrankungen* • Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder, für die es Kinder- geld gibt, sind kostenlos mitversichert Ausland Plus: • weltweite Rückholung bei Auslandsaufenthalten von bis zu 6 Monaten • garantiert nach spätestens 14 Krankenhaustagen im Ausland* • Betreuung/Rückholung involvierter Kinder und Angehöriger • Rückholung im Todesfall • Unterstützung bis zu 2.500 EUR, wenn nach stationärer Be- handlung keine Rückreise mit dem geplanten Verkehrsmittel möglich ist. • bessere Chancen für eine Rückholung aus Krisengebieten Inland: • Garantierte bodengebundene Rückholung ab dem elften Krankenhaustag • gilt bei allen Reisen mit mehr als einer Übernachtung • jährlich einmalige Selbstbeteiligung von 100 EUR im Leis- tungsfall • Transport auch ohne Anordnung der medizinischen Notwen- digkeit Im Inneren einer Maschine kann es schon mal eng werden. Die Abholung am Flughafen übernimmt das örtliche DRK. Fotos: DRK-Flugdienst „Mit dem eigenen Testament anderen helfen: Ohne Spenden wäre die Arbeit des Deutschen Roten Kreuz undenkbar.“ bereit: Telefon: 03085404107 oder

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