Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

DRK

20 DRK SERVICETEIL drk redaktion WARNWESTEN Sicherheit durch Sichtbarkeit Seit 1. Juli ist es nun auch in Deutschland soweit: In jedem Fahrzeug, also PKW, LKW und Bus, muss sich eine Warnweste befinden. In gewerblich genutzten Fahr- zeugen war die übrigens schon länge- reZeit Pflicht. Die Warnweste dient dem Fahrer oder weiteren Fahrzeuginsassen bei einem Unfall oder einer Panne besser von den anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Die Warnweste gibt es in den Tagesleuchtfarben „neon-gelb“ oder „leucht-orange“ – beide sind erlaubt und kosten nur wenige Euro. Auch wenn das Gesetz nur eine Weste pro Auto vor- schreibt, empfiehlt es sich natürlich für die eventuellen Mitfahrer ebenfalls eine Warnweste bereitzuhalten. Die mindes- tens zwei rundumlaufendenLeuchtstrei- fen sorgen dann für ein bisschen mehr Sicherheit in der Dämmerung und in der Nacht. Grundsätzlich sollte schon vor dem Verlassen des Autos die Warn- weste angelegt werden. Die Westen gehören deshalb am besten unter den Sitz und nicht in den Kofferraum. Aus Sicht der Helfer-Experten des DRK ist die Warnwestenpflicht ein Schritt in die richtige Richtung, denn das leuchtende Stück Stoff erhöht die eigene Sicherheit enorm. Wer eine Warnweste trägt, wird fünfmal früher wahrgenommen. Beson- ders beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel, auf dem Weg zur Notrufsäule oder bei der Rettung von Verunglückten und Ersten-Hilfe besteht ohne Weste eine deutlich höhere Gefahr, übersehen zu werden. Zur Wirksamkeit der Warnweste sind für Deutschland natürlich noch keine Zahlen verfügbar. Allerdings sprechen Statisti- ken aus Österreich eine deutliche Spra- che und sollten jeden Warnwestenmuffel verstummen lassen. In den drei Jahren nach Einführung ist dort die Zahl der Unfälle mit Fußgängern oder haltenden Fahrzeugen um 39 Prozent und die der Verunglückten sogar um 53 Prozent zu- rückgegangen. Was tue ich bei einem Unfall auf der Straße? Neben der Rettung von Unfallbeteiligten sind der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle erste Pflicht: • Eigenes Fahrzeug in 10 – 20 m Sicherheitsabstand abstellen • Warnweste anziehen! • Warnblinkanlage einschalten • Warndreieck im Abstand von mindestens 100 m aufstellen • Möglichst immer hinter der Leitplanke laufen • Handzeichen zum Verlangsamen und Bremsen geben • Bei Kurven und Bergkuppen das Warndreieck davor aufstellen • Notruf 112 und Erste Hilfe leisten Rettung aus einem KFZ: • Gurt lösen oder durchschneiden • Den Bewusstlosen an der fernen Hüfte fassen und auf die Sitzkante ziehen • Betroffenen an der fernen Hüfte und am nahen Knie fassen und mit dem Rücken zur Tür drehen • Betroffenen im Rettungsgriff fassen • Betroffenen vorsichtig aus dem Fahrzeug ziehen • Betroffenen an einen sicheren Ort bringen, zudecken, betreuen und beobachten   Freie Fahrt Rollstuhlfahrer haben täglich viele Hürden zu überwin- den. Um zu wissen, wo man nicht ausgebremst wird, kann man sein Wissen teilen. Die Online-Karte zeigt rollstuhlge- rechte Orte in deutschen Städten, egal ob Behhrden oder Geschäfte. Jeder kann sie gratis nutzen und dazu beitragen, dass die Karte ständig erweitert wird. Das mobile App für unterwegs können Sie auf der Webseite www.wheelmap.org herunterladen. Zusätzlich werden verschieden Mitmachprojekte für Schulen und Firmen angeboten. WARNWESTE Produktbeschreibung: Farbe: Neon-Gelb je Stück nur 2,37 € + 1,45 € Versand Bestellung bei der Redaktion! DRK Zeitung Sachsen Lößnitz-Druck GmbH Güterhofstraße 5, 01445 Radebeul Fax: 0351 8309893, Mail: info@drk-zeitung.de Fax: 03518309893, Mail: info@drk-zeitung.de

Seitenübersicht