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DRK 1-2004

sind mit die wichtigsten Eigenschaften, die die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Notfallseelsorge/Kriseninterventions- dienstes Chemnitzer Land besitzen müssen. Denn sie betreuen Menschen nach Unfällen, Bränden, während län- gerer Rettungszeiten, nach Gewaltta- ten oder sie begleiten Angehörige bei- spielsweise nach einer erfolglosen Wiederbelebung, nach Selbstmorden, nach Kindernotfällen oder beim Über- bringen einer Todesnachricht. All diese Situationen, die man keinem wünscht und die dennoch schneller und leider noch viel zu oft eintreten können, sind genau die Situationen, wo die Mitarbeiter dieses Dienstes unei- gennützig, ehrenamtlich und rund um die Uhr ihre Hilfe anbieten. Sie wollen für Betroffene einfach nur da sein; zuhören, gemeinsam über die schlim- men Ereignisse reden, eine Abschieds- nahme ermöglichen und bei den not- wendigen klärenden Wegen helfen. Ins Leben gerufen wurde dieser gerade in unserer Zeit so wichtige Dienst von Axel Richter, der in seiner inzwischen über sechsjährigen Tätigkeit beim Ret- tungsdienst des DRK die Notwendig- keit einer solchen Nachbetreuung zu- nehmend erkannte. Im Sommer 2001 startete er den aufopferungsvollen Dienst mit nur einem Mitstreiter. Inzwi- schen sind sie 13 Leute aus verschie- denen Berufen und unterschiedlichsten Glaubenskonventionen, die nach ei- nem monatlichen Dienstplan jeweils 12-Stunden-Tag- oder Nachtdienste absolvieren. Sie werden von der zu- ständigen Rettungsdienststelle in Zwickau, bei Bedarf telefonisch ver- ständigt und sind dann mit eigenem PKW meist in ca. 30 Minuten bei den Betroffenen. Ihr Einsatzgebiet „Chemnitzer Land“ umfasst ungefähr 140.000 Einwohner, wobei die Zusammenarbeit mit den Nachbarsystemen hervorragend funk- tioniert, so dass einer gegenseitigen Hilfe im Einsatz nichts im Wege steht. Unterstützung finden Axel Richter und seine Mitstreiter im Fachverband für Notfallseelsorge und Kriseninterven- tion Mitteldeutschland. Dieser wirkt be- ratend und ist eine Plattform für Dien- ste dieser Art in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Dort bemüht man sich auch um eine ständige Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte. Weite- re wichtige Partner sind die Feuerwehr Zwickau, die Polizeidienststellen des Landkreises sowie die Rettungsdienste der verschiedenen Hilfsorganisationen. Jeder hofft sicherlich, dass er die Hilfe der Mitarbeiter dieses Dienstes nie braucht, aber wenn doch extreme Not- fälle eintreten, dann sollte man nicht al- leine bleiben, sondern gemeinsam mit den Mitarbeitern der Notfallseelsorge /Krisenintervention versuchen, aus der jeweiligen Krise auch seelisch so unbe- schadet wie möglich herauszukom- men! Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.nfs-kit-chemnitzer-land.de oder unter der Rufnummer: 03 71/31 61 94 oder Mail axrich@web.de. Reden und zuhören können... NOTRUF 112 – was jeder wissen sollte ✦ bundesweite Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst ✦ von jedem Telefon aus kostenlos erreichbar (auch von Telefonzelle und Handy) ✦ immer ohne Vorwahl ✦ vom Handy auch bei abgelaufenem Vertrag bzw. Karte möglich ✦ Man erreicht bei seinem Anruf die für das jeweilige Ge- biet zuständige Rettungsleitstelle. Beim Anruf von einem Handy kann es möglich sein, dass sich eine andere Leitstelle meldet. Diese leitet den Notruf unver- züglich an die zuständige Rettungsleitstelle weiter. ✦ Die Dispatcher in den Leitstellen verfügen über eine abgeschlossene Feuerwehr- und Rettungsdienstaus- bildung und auch praktische Einsatzerfahrungen. ✦ Für Alarmierung des Rettungsdienstes sind folgende Angaben außerordentlich wichtig: Der Fachmann spricht von den 5 „W“ • Wo ist es passiert? • Was ist passiert? • Wie viele Verletzte? • Welche Arten von Verletzungen? • Warten auf Rückfragen, das heißt, das Gespräch beendet immer der Dispatcher. ✦ Die Leitstelle schickt immer den nächstgelegenen freien Rettungswagen und wenn erforderlich, zusätzlich den Notarzt (entweder mit PKW oder Rettungshub- schrauber) zum Notfallort. ✦ Die durchschnittliche Zeit vom Anruf bis zum Eintreffen der Rettungsmittel soll in der Regel laut derzeitig gültigem Sächsischem Rettungsdienstgesetz nicht mehr als 12 Minuten betragen. ✦ Die Notrufnummer „112“ ist nur bei Unfällen, Bränden, akuten schweren Erkrankungen oder wenn sich Menschen in Gefahr befinden, zu benutzen. Sollte es doch zu einem Fehleinsatz kommen, weil der Anrufer die Situation nicht richtig einschätzen konnte, entstehen dafür keine Kosten. ✦ An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die miss- bräuchliche Nutzung des Notrufes strafbar ist. Dazu zählt z. B. das Wählen der Notrufnummer ohne Grund oder die bewusste Vortäuschung eines Notfalles oder einer Gefahr. ✦ zu den Kosten • Besucht sie der richtige Notarzt, dann fallen keine Kosten an. • Der kassenärztliche Notfalldienst jedoch kostet im Regelfall 10 € pro Besuch. Ausnahmen gibt es auch hier, so z. B. wenn der Hausarzt kommt. unter der Rufnummer: 0371/316194

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