Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

DRK 1-2004

Redaktion 15 Angebot für Mitglieder! Der DRK Haus- und Serviceruf in Sach- sen bietet den Fördermitgliedern des Deutschen Roten Kreuzes die Teilnah- me am Hausnotrufdienst zu günstigeren Konditionen an. So kommen Förderer in den Genuss, die Betreuungsleistun- gen des Haus- und Servicerufes bevor- zugt in Anspruch zu nehmen. Das Angebot umfasst die Begünsti- gung um einen Monatsbeitrag des ge- wünschten Leistungspaketes . Nicht nur immer mehr aktive Senioren, Behinderte, Unfallopfer und Alleinste- hende nehmen am Hausnotruf- dienst des Deut- schen Roten Kreuzes teil, sondern auch deren Angehöri- ge und Men- schen aus der Betreuung infor- mieren sich über Hausnotruf und ent- scheiden sich zur Vorsorge durch diese soziale Dienstleistung. Sicherheitspaket für zu Hause NEU! Es gibt ab sofort ein Sicherheits- paket, welches viele sicherheitsgefähr- dende Standardsituationen abdeckt. Der Service beinhaltet 3 Bewegungs- melder für bestimmte Bereiche des Hauses und 2 Handsender zur Hilfeanfor- derung. Über einen zusätzli- chen Sender, an der Innen- seite der Woh- nungstür kann man bei evtl. ungebete- nem Besuch einen Notruf auslösen. Beratungsservice Genaue Informationen zu den Sonder- konditionen für Fördermitglieder und zum Sicherheitsangebot erhalten Sie von den Beratern und Mitarbeitern des Hausnotrufdienstes. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, einen kostenfreien Beratungstermin, auch gern im Kreis Ihrer Familie, zu vereinbaren. Bei Fragen zu allen Leistungen und An- geboten des Haus und Servicerufes in Sachsen steht Ihnen das Team des DRK Haus- und Servicerufes unter der Rufnummer : (03 51) 64 80 10 und per E-Mail: info@hnr.de zur Verfügung. Unsere Anschrift lautet: DRK Haus- und Serviceruf Dresdner Straße 339 01705 Freital Fax: (0351) 64 80 1-99 DRK Haus- und Serviceruf Sachsen – Sonderkonditionen für Anzeige ۬ Auswirkungen der Gesundheitsreform auf den Apothekenkunden „DRK – hautnah“ Unter diesem Motto veranstaltet der sächsische DRK Landesverband derzeit einen bundesweiten Foto- wettbewerb. Anlass dazu ist das 140 jährige Bestehen des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen. Gefragt sind Aufnahmen mit Rot- kreuzbezug. Dies können sowohl Einzelaufnahmen als auch Fotoseri- en oder Fotodokumentationen sein. Einsendeschluss ist der 31. 5. 2004. Interessenten können die vollständi- gen Ausschreibungsunterlagen auf der Homepage des DRK unter www.drksachsen.de herunterladen. Eine Auswahl der besten Einsen- dungen wird im kommenden Jahr dann in einer Wanderausstellung präsentiert. Weitere Informationen auch unter Tel. 03 51/467 81 03. Ziel der Gesundheitsreform war es, die gesetzlichen Krankenkassen zu entla- sten und den Versicherten eine höhere Eigenverantwortung für ihre Gesund- heit aufzuerlegen. Daraus ergeben sich sowohl für die Apotheken als auch für deren Kunden seit dem 1. Januar 2004 einschneidende Veränderungen: Freiverkäufliche Arzneimittel können bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden. Der Patient trägt die Kosten selbst. Er kann sich jedoch weiterhin auf die kom- petente Beratung des Apothekers ver- lassen und im übrigen sind die Preise für freiverkäufliche Arzneimittel gleich- geblieben. Verschreibungspflichtige Arzneimittel wurden hinsichtlich ihrer Preisstruktur verändert. Die niedrigpreisigen Mittel wurden im Preis erhöht; die Hochpreisi- gen gesenkt. Damit sollen die Kranken- kassen finanziell entlastet werden. Auch bei der Zuzahlung ist eine Neue- rung eingetreten. Ab Januar diesen Jah- res entscheidet der Preis des Arzneimit- tels über die Höhe der Zuzahlung: • Bis zu einem Arzneimittelpreis von 50 Euro: 5 Euro Zuzahlung • Bei einem Arzneimittelpreis zwischen 50–100 Euro: 10 % Zuzahlung • Ab einem Arzneimittelpreis von 100 Euro: 10 Euro Zuzahlung. • Die Zuzahlung ist auch für Hilfsmittel und Verbandstoffe zu entrichten. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmit- tel beträgt die Zuzahlung 10 % vom Preis, jedoch maximal 10 Euro pro Monat. • Alle Zuzahlungen, die der Patient leistet, bleiben nicht in der Apothe- ke, sondern fließen den Kranken- kassen zu. • Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Höhe aller Zuzahlungen (z. B. Arzt, Krankenhaus, Apotheke) 2 % des Bruttoeinkommens des Patienten nicht überschreiten darf. Bei chro- nisch Kranken liegt diese Grenze bereits bei 1 % des Bruttojahresein- kommens. Als chronisch krank gilt der Patient, der sich in ärztlicher Dauerbehand- lung wegen derselben Krankheit be- findet und eines der folgenden Krite- rien erfüllt: – Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor. – Es liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 60 % oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 % vor. – Es ist eine kontinuierliche medizini- sche Versorgung erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohende Verschlim- merung der Erkrankung, eine Min- derung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Ge- sundheitsstörung eintritt. Apothekerin Brigitte Keil Liebig-Apotheke Dresden Rufnummer : (0351) 648010 und per Fax: (0351) 64801-99 Tel. 0351/4678103.

Seitenübersicht