Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

DRK Ostsachsen

DRK SERVICETEIL13 drk redaktion MUTTER-KIND-KUREN Anleitung zu Ruhe und Erholung Mütter und Väter leiden oftmals unbe- merkt unter Dauerstress. Sie können sich kaum eine Auszeit nehmen und werden in der Folge irgendwann krank. In speziellen Kuren lernen die Eltern bei aller Liebe zum Kind auch auf sich selbst zu achten. Seit neuestem sind die sogenannten Mutter- Kind-Kuren auch problemlos für Männer zu bekommen und schon länger ein fes- ter Bestandteil des Leistungskatalogs der meisten Krankenkassen. Diese kommen für eventuelle Kosten auf. Die eigentliche Kur findet dann beispielsweise in einer der zahlreichen Erholungseinrichtungen des DRK statt. Grundsätzlich gilt, die Kuren sind kein Urlaub auf Rezept, sondern eine prä- ventive Maßnahme zur Verhinderung von Belastungsstörungen. In den meist drei- wöchigen Kuraufenthalten bekommen die Gäste deshalb nicht nur medizinisch Betreuung sondern lernen auch den an- strengenden Alltag mit Kind zu bewälti- gen. Ein Tag in der Kur besteht dann aus sportlicher Betätigung und Entspannung, psychotherapeutischen Gesprächen so- wie Beratung zu Gesundheit, Erziehung, Ernährung und Betreuung der Kinder. Der Weg zur Kur erfolgt normalerweise in fünf Schritten. Zuerst müssen die Be- troffen bei sich selbst die Symptome ei- ner beginnenden Überlastung oder einer schon eingetretenen Krankheit erkennen. Dazu zählen unter anderem Erschöp- fungszustände und Niedergeschlagen- heit, Nervosität, Schlafstörungen, Rü- ckenschmerzen oder Allergien. Für die Bewilligung eine Kur durch die Kranken- kasse ist unbedingt ein ärztliches Attest notwendig. Das Formular erhalten die Betroffenen auf den Webseiten des DRK oder den DRK-Beratungsstellen und muss vom Hausarzt ausgefüllt werden. In den DRK-Beratungsstellen wählen die Mütter und Väter eine auf ihren Fall zuge- schnittene Kurmaßnahme aus. Das kön- nen Luftverbesserungsmaßnahmen, eine besonders stressfreie Umgebung oder die Möglichkeit zur Mitnahme des eige- nen Kindes sein. Jede Einrichtung hat besondere Eigenschaften die zum opti- malen Heilungs- und Erholungseffekt füh- ren. Erst nach der ausführlichen Beratung kann der Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Nach der Bewilligung der Maßnahme durch die eigene Krankenkasse, vermittelt die Beratungsstelle dann die Einrichtung und informiert außerdem zu den weiteren Nachsorge- und Gesundheitsprogram- men in der Nähe. Denn eine Mutter-Kind- Kur ist als einmalige Maßnahme zwar hilfreich, aber für die dauerhafte Verbes- serung der Situation müssen die Eltern selbst sorgen. Sollte die Krankenkasse den Antrag nicht bewilligen, helfen die Be- ratungsstellen ebenfalls weiter: innerhalb eines Monats kann Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht wer- den – in den meisten Fällen lassen sich die Krankenkassen doch noch umstimmen. Alle Informationen sowie das Antrags- formular erhalten sie hier: http://bit.ly/XAxg3R Die Beratungsstellen des DRK in Sach- sen finden Sie hier: http://bit.ly/1qX6YEq Wenn Eltern und ihre Kinder mal Abstand vom Alltag brauchen, hilft eine Mutter-Kind-Kur. Foto: M.Eram_Mutter_Kind_Kurheim Natürlich sind auch Väter gern gesehen. Foto: DRK LV Dresden

Seitenübersicht